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Sonderkündigung nach Kassenfusion

Verfasst: 08.09.2004, 10:37
von oggi
Ein Streitpunkt, nicht zuletzt bei der BKK Taunus, geht in die nächste Runde.

Ist eine Sonderkündigung nach der Fusion zweier Kassen mit anschließender Beitragserhöhung nun möglich oder nicht?

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat in in einer einstweiligen Anordnung entschieden, daß das Sonderkündigungsrecht bestehen bleibt.

Ein Versicherter hatte geklagt, weil seine Krankenkasse mit einer anderen Kasse fusioniert und in der Folge eine Beitragssatzerhöhung durchgeführt hatte und dem Versicherten die Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung mit Hinweis auf die neu entstandene Krankenkasse verweigerte.

Die Richter sahen das anders und gaben dem Versicherten Recht.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: Az: 5 ER 49/04 KR

Quelle:Ärztezeitung

Sonderkündigungsrecht - die zweite

Verfasst: 04.12.2004, 20:35
von oggi
Das Bundessozialgericht hat ebenfalls entschieden, daß das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung in Folge des Zusammenschlußes zweier Kassen greift.

Geklagt hatten Versicherte der Novitas Vereinigte BKK.

Bedingung sei allerdings, daß man innerhalb von zwei Monaten nach der Erhöhung kündigen müsse und parallel eine neue Kasse wählen müsse.

Aktenzeichen?
Quelle: KSTA vom 4.12.04