Austausch von Medikamenten

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Ellen
Beiträge: 17
Registriert: 13.10.2009, 21:24

Austausch von Medikamenten

Beitrag: # 23006Beitrag Ellen »

Hi,

Bin nicht sicher ob mein Thema auch die richtige Rubrik einhält.
Mir geht es um die Darstellung dieses unendlichen Übels Medikamentenaustausch in den Apotheken.
Sicher hat es jeder selbst schon erlebt, man bekommt ein Medikament verordnen - geht mit dem Rezept in die Apotheke und der Apotheker hat nichts besseres zu tun, als zu sagen:
Das Blutdruckmedikament zahlt ihre Kasse leider nicht, wir müssen es umtauschen gegen ein anderes.

Nun ja - dies beruht auf der Tatsache, dass unsere hochgradig geschäftstüchtigen über 250 GKK, welche ja auch Mitarbeiter in Form von Vorständen - Beiräten usw. haben die allesamt am Monatsende ein sattes Plus auf ihrem Bankkonto sehen wollen Abkommen mit den sog. Generikaherstellern getroffen haben und das angeblich "gleichwertige Medikament" zu 10 - 20 ct. billiger einkaufen können.
Ob der Patient das verträgt - ob da nicht die grosse Gefahr der Verwechslung bei der Einnahme gegeben ist - das interessiert diese Leute herzlich wenig.

Ich kann euch aber sagen, dass die Verwechslung insbesonders bei älteren Patienten sehr hoch angesiedelt ist.
Habe selbst schon auch in der Praxis erlebt, dass eine ältere Dame, welche "ihr" bisheriges Medikament vom Arzt nicht mehr verschrieben bekommen hat sagte: Nein - das andere will ich nicht - dann kaufe ich es mir eben selbst in der Apotheke. Dass dies bei gewissen Medikamenten nicht möglich ist - wusste sie leider nicht.
Das bezeugt doch eindeutig auchden sehr hohen psychologischen Wirkungseffekt eines Medikaments . Mit Placebos hat man hier ja auch schon Erfahrungen gemacht.

Auch mir ist es passiert, dass ich wegen der immer wechselnden Handelsnamen und der ständig anders aussehenden Form des Medikaments für einen fast 2 - monatigen Zeitraum von einem Medikament die doppelte Menge und das andere gar nicht eingenommen habe.

Dies ist wie gesagt ein unmöglicher Zustand der rigoros von allen bekämpft und abgeschafft werden muss!

Die Gesetzlichen Krankenkassen übertreffen sich ja derzeit mit Verschlechterungen für den Endverbraucher - den Patienten.
Da wird im KH z.B. die medikamentöse Einstellung von Fachärzten nach einem Herzinfarkt vorgenommen und nach der Entlassung hat der Allgemeinarzt und Hausarzt zu dem sich der Patient zur Weiterbetreuung ja begeben muss nichts besseres zu tun, als diese verordneten Medikamente ( das sind oft 4-6 verschiedene) wieder gegen andere auszutauschen. Macht es der Hausarzt nicht - dann macht es bestimmt der Apotheker.

Ihre Ansicht dazu hätte ich gerne gelesen.


rio
Beiträge: 4591
Registriert: 02.03.2004, 08:22

Beitrag: # 23012Beitrag rio »

Eine bessere Rubrik wüßte ich jetzt auch nicht. Interessantes Thema.
Ellen
Beiträge: 17
Registriert: 13.10.2009, 21:24

Beitrag: # 23015Beitrag Ellen »

Natürlich ist das nicht nur interessant, sondern hochbrisant.
Es gäbe auch zu erwägen, was der einzelne Endverbraucher der Medikamente hiergegen tun kann.
Der Patient ist nämlich nichts anderes als Zielpunkt von Aktiengesellschaften, welche diese "mit unendlichen Nebenwirkungen" versehenen Pillen auf den Markt werfen.


Das nächste wäre die Einführung der mit Lichtbild versehen KK Karte.
Hier machen etliche Kassen schon den Vorstoss das Lichtbild einfach von ihren Mitgliedern anzufordern.
Ich rate davon ab - dies zu tun.
Fragen Sie Ihre Kasse nach der gesetzlichen Grundlage.
Sie werden die lapidare Antwort erhalten, dass der Gesetzgebger "dazu angehalten" hat. Es gibt keinen Paragraphen der dazu verpflichtet !
Mit dem Lichtbild folgen die Angaben einzelner Krankheiten die angeblich freiwillig sind. Eine Lagerung von Patientendaten ausserhalb der Arztpraxen ist mit hohem Risiko verbunden. Siehe die Telekomdatenskandale und auch andere.
Sehr interessiert an Krankendaten ist die Arbeitgeberseite.
Hat sie diese einmal wird bei der Einstellung und Bewerbung um einen Arbeitsplatz ihr Kind den Kürzeren ziehen, wenn Chron. Krankheiten bereits bei Eltern bzw. Grosseltern ersichtlich sind.

Ich warne ausdrücklich davor - sie hierbei über den Tisch ziehen zu lassen. Das mit dem einfachen Argument der Kassen vor angeblicher Fälschungssicherheit !!!
Udo
Moderator
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Beitrag: # 23018Beitrag Udo »

Gott sei Dank muss ich kaum Medis nehmen, aber die Medikamentenindustrie ist schon ein umkämpfter Multimillionenmarkt, denke ich mir. Und da ist ein Gesunder Patient wohl kein guter Geschäftspartner :roll:

Meine KK-Karte ist noch ohne Lichtbild. Und soll es auch bleiben. Allerdings besteht ja theoretisch auch die Möglichkeit, das Lichtbild im Chip der Karte zu speichern. Von außen nicht erkennbar.

Der gläserne Patient? Ist das nun gut oder schlecht? Was ich zumindestens gut finden würde, wenn dadurch, das Krankendaten auf dem Chip gespeichert werden, kostspielige und teure Doppeluntersuchungen vermieden werden könnten.

Udo
Abends geht die Sonne unter, morgens geht sie wieder auf !
Ellen
Beiträge: 17
Registriert: 13.10.2009, 21:24

Beitrag: # 23021Beitrag Ellen »

Was heisst kostspielige und teure Doppeluntersuchung ?
Wenn ich z.B. eine Röntgenaufnahme von der Lunge habe im Januar machen lassen, und komme ins Krankenhaus wegen Problemen an der Lunge im Juli, dann kann durchaus das KH mit meinem Einverständnis dieses Bild von meinem erstbehandelnden Arzt anfordern.
Es kann aber auch sein, dass dieses Bild für den behandelnden Arzt im Krankenhaus gar nicht brauchbar ist und er trotzdem einen neues machen muss. Man sieht schon - dieses Wort "Doppeluntersuchung" ist doch nur eine Ausrede dewegen auch nicht richtig definiert.
Soe ist das bei jedem anderen Organ auch.
Was dahinter aus meiner Sicht steckt ist, dass dem Patienten das Recht der freien Arztwahl genommen werden soll. Das kostet nämlich, wenn ich, weil oft unzufrieden mit der Diagnose des Arztes ich zu einem weiteren Arzt gehe.
Aber das ist nun mal vorteilhaft und auch gut für den Patienten.
Ellen
Beiträge: 17
Registriert: 13.10.2009, 21:24

Beitrag: # 23022Beitrag Ellen »

Zur allgemeinen Information stelle ich mal die Antwort zum Thema Elektronische Gesundheitskarte welche seitens eines KK Mitarbeiters gegeben wurde hier ein.
Ich habe noch irgendwo eine andere sehr aufschlussreiche Antwort
erhalten, diese finde ich im Moment aber nicht und werde sie eventuell noch nachreichen.

Datenschutz und eGK

Die Einführung einer neuen Gesundheitskarte wurde bereits vor einigen Jahren vom Gesetzgeber beschlossen. Das die elektronische Gesundheitskarte von der arvato AG ausgegeben wird ist so nicht richtig. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wird die elektronische Gesundheitskarte für KK xy von der Firma Gieseke Devrient ausgegeben werden. Grundsätzlich wird zwischen Pflichtanwendungen und freiwilligen Anwendungen der Karte unterschieden. Zu den Pflichtanwendungen gehören die Verwaltungsfunktion und das elektronische Rezept. Außerdem wird die elektronische Gesundheitskarte die Möglichkeit bieten, die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite mit aufzunehmen. Diese „Grundausstattung“ der Karte ist durch den Gesetzgeber den Krankenkassen vorgegeben. Wie sie erkennen können, handelt es bei den Funktionen um die gleichen Funktionen Ihrer bisherigen Versichertenkarte. Anders verhält es sich mit den freiwilligen Anwendungen, zu denen die Arzneimitteldokumentation, die Notfalldaten, die elektronische Patientenakte, Arztbriefe oder Patientenquittung gehören. Hier entscheiden die Versicherten selbst, ob und welche medizinischen Daten auf ihrer persönlichen Gesundheitskarte gespeichert werden und wer wann auf welche Daten zugreifen darf. Eine wichtige grundlegende Entscheidung bei der Konzeption der Karte ist daher auch dem Datenschutz geschuldet: Die freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation, elektronische Patientenakte, elektronischer Arztbrief, Patientenfach und Patientenquittung) sind klar von den Pflichtanwendungen (administrative Versichertendaten wie Name, Adresse, Versichertenstatus etc.) getrennt. Zum Einlesen von Verwaltungsdaten wie etwa Name und Adresse des Versicherten sind keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Das entspricht dem heutigen Verfahren in den Arztpraxen. Der Zugriff auf sensible Daten, wie etwa Zuzahlungsstatus, das elektronische Rezept oder Arztberichte, ist jedoch durch ein strenges Sicherheitssystem geschützt.
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