Originalpräparat - Generika
Verfasst: 08.09.2008, 17:55
Weil das hier mal Thema war, daß jemand ein wirkstoffgleiches Präparat bekam, statt des (teureren) Originalmedikaments, und ich soeben darüber stolperte:
Wenn jemand nachweislich ein Medikament nicht verträgt, dann steht ihm gegen alle Rabattverträge der Kassen mit den Apotheken oder Arzneimittelbudgetierungen das Recht auf das Originalpräparat zu.
Zumindest steht das heute in der Zeitung anläßlich einer Telefonaktion mit drei Anwälten vom Fach "Patienten-Recht".
Wenn jemand nachweislich ein Medikament nicht verträgt, dann steht ihm gegen alle Rabattverträge der Kassen mit den Apotheken oder Arzneimittelbudgetierungen das Recht auf das Originalpräparat zu.
Zumindest steht das heute in der Zeitung anläßlich einer Telefonaktion mit drei Anwälten vom Fach "Patienten-Recht".